Kehrung von Kaminen und Feuerstätten

Ein regelmäßig gewarteter Rauchfang ist die Grundlage für ein sicheres Zuhause. Als erfahrene Experten sorgen wir für den einwandfreien Zustand Ihrer Feuerstätten und schützen Sie damit vor den Gefahren von Bränden und giftigen Rauchgasen.

Bild: Rauchfangkehrer kehrt Kamin

Die nächsten Kehrtermine

Start- und Enddatum
Ort
Postleitzahl

Wie funktioniert es?

Bei einer professionellen Kehrungwird der gesamte Schornsteinzug gereinigt, Ruß und Ablagerungen werden entfernt. Alle 5 oder 10 Jahre überprüfen wir die Dichtheit des Systems, kontrollieren alle Anschlüsse und testen die Zugverhältnisse. Das Intervall ist von Ihrer Anlage abhängig. So bleibt Ihre Feuerstätte langfristig sicher.

Kaminreinigung

Vorteile einer pünktlichen Kehrung

Hier sind die 6 wichtigsten Vorteile einer professionellen und zeitgerechten Kehrung Ihrer Feuerstätte und Abgasanlagen.

  • Brandschutz & Sicherheit

  • Rechtliche Absicherung

  • Umweltschutz & Emissionen

  • Langlebigkeit der Anlage

  • Energieeffizienz & Heizkosten

  • Gesünderes Wohnraumklima

Häufige Fragen zur Kaminreinigung

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen in einem freundlichen Telefonat oder auch per E-Mail.

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  • Wie oft muss meine Feuerstätte gekehrt werden?

    Die Häufigkeit der Kehrung hängt von der Nutzungsintensität ab. Gesetzlich vorgeschrieben sind bestimmte Überprüfungsintervalle, bei denen wenn nötig auch gekehrt werden muss.

    • Jährlich (1x pro Jahr):

      • Gasbetriebene Feuerstätten
      • Brennwertbetrieb mit Heizöl extraleicht oder Pellets
      • Anlagen, die nur zwischen 1. Mai und 30. September genutzt werden
      • Anlagen für zeitlich begrenzte Prozesswärme (z. B. Destillieranlagen)
      • Notfallheizungen und Frostfreihaltung mit Heizöl extraleicht oder Pellets
    • Halbjährlich (2x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit Heizöl extraleicht, Pellets oder standardisierten festen Brennstoffen, wenn sie ergänzend genutzt oder selten betrieben werden
    • Dreimal jährlich:

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) nur in der Heizperiode
      • Feuerstätten mit Rückstandsheizöl
    • Vierteljährlich (4x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) bei ganzjährigem Betrieb
      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen in der Heizperiode
    • Fünfmal jährlich:

      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen bei ganzjährigem Betrieb
    • Besondere Regelungen:

      • Sind Feuerstätten mit unterschiedlichen Überprüfungsintervallen an eine Abgasanlage angeschlossen, gilt das häufigere Intervall
      • Horizontale Abgasführungen durch die Außenwand: Überprüfung alle 3 Jahre
      • Betriebsdichtheitsprüfung:
        • Alle 5 Jahre bei Überdruckbetrieb
        • Alle 10 Jahre bei Unterdruckbetrieb