Wir betreuen Schönfeld & Lassee

Wir sind einer der öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer-Meisterbetrieb für 2291 Lassee und 2291 Schönfeld. Unsere Rauchfangkehrer sorgen für sichere Heizanlagen und Feuerstätten. Wir sind Ihr Partner um alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos einzuhalten.

Sie fragen sich, wann Ihr Kehrtermin stattfindet?

Zum aktuellen Kehr-Kalender
Siegel öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer
Bild: Collage aus historischen Bildern zur Rauchfangkehrertradition der Familie Schicker

Überprüfung und Kehrung von Feuerstätten und Heizungsanlagen

Service

Wir begleiten Sie engagiert dabei, alle gesetzlichen Auflagen und Fristen einzuhalten – so bleibt Ihr Zuhause stets sicher. Mit unserem Service bewahren wir Sie zuverlässig vor Bränden, Rauchgasvergiftungen und weiteren Risiken.

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Überprüfung und Kehrung von Abgasanlagen und Feuerstätten

Eine kontinuierliche Kontrolle Ihrer Abgasanlagen ist unverzichtbar, um Ihr Objekt sicher zu halten und Sie vor Brand- sowie Rauchgasgefahren zu schützen. Wir übernehmen die professionelle Überprüfung und Reinigung Ihrer Rauchfänge und Feuerstätten – die Intervalle richten sich individuell nach Feuerstätte und Abgasanlage.

Dichtheitsprüfung

Die regelmäßige Kontrolle der Betriebsdichtheit von Abgasanlagen in Feuerstätten ist entscheidend, um Rauchgasvergiftungen zu vermeiden und Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Wir informieren Sie proaktiv, sobald eine Dichtheitsprüfung ansteht.

Planung

Planung

Wir unterstützen Sie proaktiv und zuverlässig bei der Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten und der Einhaltung der Fristen.

Neubau

Neubau

Wir beraten und betreuen Sie während der Planung und Errichtung Ihrer Heizungsanlage und der Rauchfänge im Neubau.

Bild: Man repariert Heizung
Wartung

Wartung

Wir erledigen alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten für Ihre Feuerstätte und Abgasanlage.

Handwerker bohrt in ein Rohr mit Schraubmaschine.
Reparatur

Reparatur

Wir unterstützen Sie auch bei der Renovierung oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden.

Rauchfangkehrer

Zuständigkeit

Wir sind für nachfolgende Ortschaften zuständig:

Baumgarten an der March, Marchegg, Marchegg-Bahnhof, Untersiebenbrunn, Schönfeld, Erholungszentrum Breitensee See 1 und 2, Breitensee, Erholungszentrum Lassee See 1 bis 14, Lassee, Groißenbrunn, Schloßhof, Markthof, Engelhartstetten, Stopfenreuth, Loimersdorf und Witzelsdorf

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen in einem freundlichen Telefonat oder auch per E-Mail.

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  • Welche Überprüfungsintervalle müssen eingehalten werden?

    • Jährlich (1x pro Jahr):

      • Gasbetriebene Feuerstätten
      • Brennwertbetrieb mit Heizöl extraleicht oder Pellets
      • Anlagen, die nur zwischen 1. Mai und 30. September genutzt werden
      • Anlagen für zeitlich begrenzte Prozesswärme (z. B. Destillieranlagen)
      • Notfallheizungen und Frostfreihaltung mit Heizöl extraleicht oder Pellets
    • Halbjährlich (2x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit Heizöl extraleicht, Pellets oder standardisierten festen Brennstoffen, wenn sie ergänzend genutzt oder selten betrieben werden
    • Dreimal jährlich:

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) nur in der Heizperiode
      • Feuerstätten mit Rückstandsheizöl
    • Vierteljährlich (4x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) bei ganzjährigem Betrieb
      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen in der Heizperiode
    • Fünfmal jährlich:

      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen bei ganzjährigem Betrieb
    • Besondere Regelungen:

      • Sind Feuerstätten mit unterschiedlichen Überprüfungsintervallen an eine Abgasanlage angeschlossen, gilt das häufigere Intervall
      • Horizontale Abgasführungen durch die Außenwand: Überprüfung alle 3 Jahre
      • Betriebsdichtheitsprüfung:
        • Alle 5 Jahre bei Überdruckbetrieb
        • Alle 10 Jahre bei Unterdruckbetrieb