Wir betreuen Marchegg

Wir sind einer der öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer-Meisterbetrieb für 2293 Marchegg – Stadt und 2294 Marchegg – Bahnhof. Unsere Rauchfangkehrer sorgen für sichere Heizanlagen und Feuerstätten. Wir sind Ihr Partner um alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos einzuhalten.

Sie fragen sich, wann Ihr Kehrtermin stattfindet?

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Siegel öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer
Bild: Collage aus historischen Bildern zur Rauchfangkehrertradition der Familie Schicker

Überprüfung und Kehrung von Feuerstätten und Heizungsanlagen

Service

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen und sorgen für ein sicheres Zuhause. Unsere Arbeit schützt Sie vor Bränden, Rauchgasvergiftung und vielen anderen Gefahren.

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Sicherheitsrelevante Überprüfung und Kehrung

Die regelmäßige Überprüfung Ihres Rauchfangs ist wichtig für die Sicherheit Ihres Objektes und schützt Sie vor Brand und Rauchgasvergiftung. Wir überprüfen und reinigen Ihre Rauchfänge und Feuerstätten professionell und fachgerecht.

Überprüfung von Feuerstätten

Feuerstättenüberprüfungen nach §25 für Kombithermen, Durchlauferhitzer, Heizthermen, Schweden-, Kachel- und Küchenöfen sowie Zentralheizungen für Gas, Öl sowie feste Brennstoffe wie Holz bzw. Pellets.

Planung

Planung

Wir unterstützen Sie proaktiv und zuverlässig bei der Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten und der Einhaltung der Fristen.

Neubau

Neubau

Wir beraten und betreuen Sie während der Planung und Errichtung Ihrer Heizungsanlage und der Rauchfänge im Neubau.

Bild: Man repariert Heizung
Wartung

Wartung

Wir erledigen alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten für Ihre Feuerstätte und Abgasanlage.

Handwerker bohrt in ein Rohr mit Schraubmaschine.
Reparatur

Reparatur

Wir unterstützen Sie auch bei der Renovierung oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden.

Rauchfangkehrer

Zuständigkeit

Wir sind für nachfolgende Ortschaften zuständig:

Baumgarten an der March, Marchegg, Marchegg-Bahnhof, Untersiebenbrunn, Schönfeld, Erholungszentrum Breitensee See 1 und 2, Breitensee, Erholungszentrum Lassee See 1 bis 14, Lassee, Groißenbrunn, Schloßhof, Markthof, Engelhartstetten, Stopfenreuth, Loimersdorf und Witzelsdorf

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen in einem freundlichen Telefonat oder auch per E-Mail.

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  • Welche Überprüfungsintervalle müssen eingehalten werden?

    • Jährlich (1x pro Jahr):

      • Gasbetriebene Feuerstätten
      • Brennwertbetrieb mit Heizöl extraleicht oder Pellets
      • Anlagen, die nur zwischen 1. Mai und 30. September genutzt werden
      • Anlagen für zeitlich begrenzte Prozesswärme (z. B. Destillieranlagen)
      • Notfallheizungen und Frostfreihaltung mit Heizöl extraleicht oder Pellets
    • Halbjährlich (2x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit Heizöl extraleicht, Pellets oder standardisierten festen Brennstoffen, wenn sie ergänzend genutzt oder selten betrieben werden
    • Dreimal jährlich:

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) nur in der Heizperiode
      • Feuerstätten mit Rückstandsheizöl
    • Vierteljährlich (4x pro Jahr):

      • Feuerstätten mit standardisierten festen Brennstoffen (außer Pellets) bei ganzjährigem Betrieb
      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen in der Heizperiode
    • Fünfmal jährlich:

      • Feuerstätten mit nicht standardisierten festen Brennstoffen bei ganzjährigem Betrieb
    • Besondere Regelungen:

      • Sind Feuerstätten mit unterschiedlichen Überprüfungsintervallen an eine Abgasanlage angeschlossen, gilt das häufigere Intervall
      • Horizontale Abgasführungen durch die Außenwand: Überprüfung alle 3 Jahre
      • Betriebsdichtheitsprüfung:
        • Alle 5 Jahre bei Überdruckbetrieb
        • Alle 10 Jahre bei Unterdruckbetrieb